Unsere Leistungsbereiche

Unser Büro deckt mit dem entsprechenden Wissen ein breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen des Ingenieurwesens ab. Mit unserem technischen und wirtschaftlichen Know-how erstellen wir Ihnen dabei ein individuell abgestimmtes Konzept über alle Projektphasen.

1. Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

 

 

Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude

-  Berechnungsverfahren  nach DIN V 18 599 für Wohn- und Nichtwohngebäude entsprechend GEG


Wir erstellen Ihnen völlig unabhängig und auf seriöse Art und Weise den Gebäude-Energieausweis und geben Ihnen begleitende Empfehlungen für Verbesserungen der energetischen Eigenschaften. Hier kommt Ihnen eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu Gute.
Für Nichtwohngebäude erarbeiten wir Ihnen ein detailliertes Angebot nach Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Die unterschiedlichen Ausführungen eines Gebäudes sowie eine mögliche Vielzahl von technischen Anlagen ermöglichen ohne vorherige Besichtigung keine gesicherte Kalkulation.
Energieausweise für Bestandsgebäude, auch solche, die nach den Übergangsregeln der Energieeinsparverordnung ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Bei Errichtung oder einem Umbau/Erweiterung eines Gebäudes hat der Eigentümer den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen.

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing von Gebäuden ist der Energieausweis "zugänglich zu machen". Dieser ist auf Verlangen dem Käufer, Mieter oder Leasingnehmer "unverzüglich" vorzulegen.

 

 

2. Hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilung und -abgabe

 

Wir liefern Ihnen die Grundlagen für den hydraulischen Abgleich der Wärmeverteilung und -abgabe Ihres Wohn- oder Nichtwohngebäudes indem wir raumweise die erforderlichen Durchflussmengen sowie Einstellwerte ermitteln. Eventuell  erforderliche Sanierungsmaßnahmen  werden durch uns in Absprache mit Ihnen geplant und veranlasst. 

 

 

3. Wohnungslüftung und Wohnungslüftungskonzepte 

 

Wir prüfen die Notwendigkeit eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 und legen die lüftungstechnischen Maßnahmen zur Feuchteableitung in dichten Wohngebäuden neuesten Standards fest. Anschließend erfolgt die Auswahl geeigneter Lüftungssysteme und die Bestimmung der erforderlichen Außenluftvolumenströme durch freie oder ventilatorgestütze Lüftung. Auf Wunsch planen wir Ihnen die bedarfsgemäße Wohnungslüftung.

 

4. Energetische Inspektionen an RLT- und Klimaanlagen

 

Energetische Inspektionen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)


  - an Raumlufttechnischen Anlagen
  - an Prozeßlufttechnischen Anlagen
  - an Klimaanlagen


Mit  Einführung  der  EnEV  wurde  der  Betreiber  von  Klimaalagen verpflichtet, energetische Inspektionen durch berechtigte Personen durchführen zu lassen. Diese Pflicht wurde im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 01.11.2020  übernommen.


Energetische Inspektionen sind erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der   Erneuerung wesentlicher  Bauteile  wie  Wärmeübertrager,  Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen.


Hiervon abweichend sind die am 01.10.2007

- über vier und bis zu zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von sechs Jahren

- über zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von vier Jahren

- über 20 Jahre alten Anlagen innerhalb von zwei Jahren nach dem 01.10.2007 erstmals einer Inspektion zu unterziehen.


Nach  der  erstmaligen  Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre einer Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten,  die den Wirkungsgrad  der Anlage beeinflussen sowie  der  Anlagendimensionierung  im  Verhältnis  zur Kühllast  des Gebäudes.

Anschließend  erfolgt  eine  energetische  Bewertung  Ihrer  Lüftungs- und Klima-anlage.  In  diesem Zusammenhang  werden  die  erforderlichen  Messungen an Ihren Geräten oder Anlagen und die Prüfungen auf ordungsgemäße Funktion und Betrieb,  hygienische  Betriebsbedingungen  sowie  vorschriftsmäßige Wartungen durchgeführt werden.

 

Hygieneprüfungen nach VDI 6023 werden auf Wunsch ebenfalls durchgeführt. 

 

5. Messungen

 

Zur Beurteilung des Anlagenwirkungsgrades, der Prüfung auf ordungsgemäße Funktion und Betrieb sowie der hygienischen Betriebsbedingungen können an Ihren Lüftungs- und Klimaanlagen

 

- Volumenstrommessungen

- Druckverlustmessungen

- Schallpegelmessungen

 

durchgeführt werden.

 

6. Planungsleistungen

Immer schneller fortschreitende Entwicklungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sowie von verabredeten Klimaschutzzielen verändern in gleichem Maße die Anforderungen an die Technik innerhalb von Gebäuden. Der Anteil von technischen Anlagen wächst stetig und wird in den kommenden Jahren noch mehr an Bedeutung gewinnen.
Für die Technische Gebäudeausrüstung übernehmen wir für Sie die Planung von
- Wärmeversorgungs- und Brauchwarmwasseranlagen
- Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen
- Raumluft-, Prozeßluft-, Klima- und Kältetechnische Anlagen
- Anlagen der Großküchentechnik und Großverpflegung
- Anlagen der Labortechnik
- Anlagen der Kühlraumtechnik und zugehöriger Kleinkälte

 

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